Effektivzins

Banken verringern die Restschuld des Darlehens nicht sofort um die eingehende Tilgungsrate. So wird dieser Abschlag lediglich einmal im Monat, im Quartal oder einmalig am Jahresende berücksichtigt. Deshalb muss der Kreditnehmer also Zinsen für Schulden zahlen, die er bereits getilgt hat. Daraus wird der effektive Jahreszins errechnet. Dieser ist demnach der wirkliche Zinssatz, nicht der Nominalzins. Generell muss die Bank den Effektivzins immer mit angeben. Der effektive Jahreszins setzt sich zusammen aus Zinsen pro Jahr sowie der Bearbeitungsgebühr.

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